Verkehrszeichen Nr. 1024-13 Lastkraftwagen mit Anhänger frei

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1024-13

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  • Ausnahme für Lkw mit Anhänger

  • Fahrzeugkombination klar dargestellt

  • Drei Größen verfügbar

  • Für Güterverkehr und Betriebszufahrten

Verkehrszeichen 1024-13 ''Lastkraftwagen mit Anhänger frei''

Das Zusatzzeichen 1024-13 „Lastkraftwagen mit Anhänger frei“ nimmt entsprechende Lastzugkombinationen von der Beschränkung des darüber angeordneten Hauptverkehrszeichens aus. Dadurch können notwendige Fahrten mit Lkw und Anhänger gezielt zugelassen werden, ohne den Verkehrsbereich für sämtliche Kraftfahrzeuge freizugeben.

Das Piktogramm zeigt einen Lastkraftwagen mit angekoppeltem Anhänger und grenzt die freigestellte Fahrzeugkombination eindeutig ab. Ein allein fahrender Lkw oder andere Gespanne werden von dieser speziellen Darstellung nicht automatisch erfasst. Maßgeblich bleiben die Fahrzeugart und die behördlich angeordnete Zeichenkombination.

Das Zusatzzeichen eignet sich unter anderem für Zufahrten zu Logistikstandorten, Gewerbeflächen, Verladebereichen und Betriebshöfen. Auch bei streckenbezogenen Beschränkungen kann es eingesetzt werden, wenn der Güterverkehr mit Anhänger über eine bestimmte Verbindung geführt werden soll.

Für unterschiedliche Straßenräume stehen 315 × 420 mm, 450 × 600 mm und 562 × 750 mm zur Wahl. Der Aluminiumschildträger ist mit RA1-, RA2- oder RA3-Reflexionsfolie, in verschiedenen Bauformen sowie mit konfigurierbarem Lochplan und optionaler Schutzfolie erhältlich.

 

Produktmerkmale

  • Freistellung für Lastkraftwagen mit Anhänger#
  • Eindeutiges Lastzug-Sinnbild
  • Für Logistik- und Gewerbezufahrten
  • Drei abgestufte Schildgrößen
  • Reflexionsfolie RA1, RA2 oder RA3
  • Flachform in 2 oder 3 mm
  • Alternativ Alkant oder Alform
  • Lochplan und Schutzfolie auswählbar