Verkehrszeichen Nr. 1022-14 Radverkehr und Mofas frei

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1022-14

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  • Gemeinsame Freigabe für Fahrräder und Mofas

  • Zwei eindeutig erkennbare Sinnbilder

  • Größen 420 × 420 und 600 × 600 mm

  • Mehrere Bauarten und Folientypen

Verkehrszeichen 1022-14 ''Radverkehr und Mofas frei''

Das Zusatzzeichen 1022-14 „Radverkehr und Mofas frei“ nimmt sowohl den Radverkehr als auch Mofas von der Regelung des zugehörigen Hauptverkehrszeichens aus. Kommunen können damit Verkehrsflächen gezielt für beide Fahrzeuggruppen freigeben.

Die Ausnahme gilt ausschließlich im Zusammenhang mit dem darüber angebrachten Hauptzeichen. Das Zusatzschild hebt keine anderen Verkehrsregeln auf und erteilt keine allgemeine Fahrerlaubnis für beliebige Wege. Auf Gehwegen, Radwegen oder in Fußgängerzonen gelten weiterhin die für die jeweilige Zeichenkombination vorgeschriebenen Geschwindigkeits- und Rücksichtnahmepflichten.

Das obere Fahrradsymbol steht für den gesamten Radverkehr. Das darunter dargestellte Mofa bezeichnet eine eigenständige Kraftfahrzeuggruppe. Durch die getrennten Piktogramme ist unmittelbar erkennbar, dass sich die Freistellung auf beide Verkehrsarten erstreckt.

Gefertigt wird das Zusatzschild aus Aluminium in den Formaten 420 × 420 mm und 600 × 600 mm. Angeboten werden die Reflexionsfolien RA1, RA2 und RA3 sowie Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Alkant und Alform. Lochplan und Schutzfolie können passend zur vorgesehenen Montage ausgewählt werden.

 

Produktmerkmale

  • Freigabe für Radverkehr und Mofas
  • Zwei getrennte Fahrzeug-Sinnbilder
  • Schildträger aus Aluminium
  • Größen 420 × 420 und 600 × 600 mm
    Reflexionsfolie RA1, RA2 oder RA3
  • Flachform mit 2 mm oder 3 mm
  • Wahlweise Alkant oder Alform
  • Lochplan und Schutzfolie konfigurierbar