Verkehrszeichen Nr. 1022-12 Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas frei
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Freigabe für motorisierte Zweiräder
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Beiwagen ausdrücklich eingeschlossen
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Zwei Abmessungen wählbar
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Für dauerhafte Außenmontage
Freigabe für motorisierte Zweiräder
Beiwagen ausdrücklich eingeschlossen
Zwei Abmessungen wählbar
Für dauerhafte Außenmontage
Zusatzzeichen 1022-12 nimmt Krafträder mit oder ohne Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas von der Regelung des darüber montierten Hauptverkehrszeichens aus. Damit können Straßenverkehrsbehörden eine angeordnete Beschränkung gezielt für diese Fahrzeuggruppen öffnen. Andere Kraftfahrzeuge werden von der Freigabe nicht erfasst.
Als Zusatzzeichen besitzt das Schild keine eigenständige Regelungswirkung. Seine Aussage gilt ausschließlich in Verbindung mit dem jeweiligen Hauptverkehrszeichen. Die Montage erfolgt unmittelbar darunter, damit Verkehrsteilnehmende die angeordnete Ausnahme eindeutig zuordnen können.
Der Schildträger besteht aus Aluminium und ist in 315 × 420 mm sowie 450 × 600 mm erhältlich. Für die erforderliche Sichtbarkeit stehen die Reflexionsfolien RA1, RA2 und RA3 zur Auswahl. Flachform, Alkant und Alform sowie ein konfigurierbarer Lochplan ermöglichen eine bedarfsgerechte Ausstattung für den vorgesehenen Montageort.