Verkehrszeichen Nr. 1020-31 Anlieger oder Parken frei
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Ausnahme für Anlieger und Parken
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Klare dreizeilige Beschriftung
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Zwei Größen zur Auswahl
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Reflexionsfolie nach Standortbedarf
Ausnahme für Anlieger und Parken
Klare dreizeilige Beschriftung
Zwei Größen zur Auswahl
Reflexionsfolie nach Standortbedarf
Das Zusatzzeichen 1020-31 „Anlieger oder Parken frei“ kennzeichnet eine Ausnahme von der Regelung des zugehörigen Hauptverkehrszeichens. Es ermöglicht Behörden, eine Verkehrsbeschränkung so auszugestalten, dass Anliegerverkehr oder Parken nach Maßgabe der angeordneten Zeichenkombination weiterhin zulässig bleibt.
Die Kombination eignet sich insbesondere für Zufahrten zu Wohn- und Geschäftsbereichen, erschlossenen Grundstücken oder Parkflächen. Durch die ausgeschriebene Botschaft lässt sich der zugelassene Verkehr eindeutig von einer allgemeinen Durchfahrt unterscheiden. Das Zusatzzeichen ist unmittelbar unter dem betreffenden Hauptzeichen zu montieren und immer zusammen mit dessen Regelungsinhalt auszulegen.
Eine pauschale Parkerlaubnis entsteht durch das Schild nicht. Gesetzliche Halt- und Parkverbote sowie weitere örtliche Vorgaben bleiben bestehen. Für die rechtsverbindliche Verwendung sind daher die behördliche Anordnung und die konkrete Beschilderung am Einsatzort maßgeblich.
Gefertigt wird das Schild aus Aluminium. Verfügbar sind die Formate 315 × 420 mm und 450 × 600 mm, die Reflexionsklassen RA1, RA2 und RA3 sowie mehrere Bauarten. Lochplan und Schutzfolie können passend zur geplanten Befestigung ergänzt werden.