Verkehrszeichen Nr. 1020-13 Inline-Skaten und Rollschuhfahren zugelassen
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Freigabe für Inline-Skates und Rollschuhe
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Auch einzeln anordnungsfähig
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Größen für verschiedene Einsatzorte
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Wetterbeständiger Aluminiumträger
Freigabe für Inline-Skates und Rollschuhe
Auch einzeln anordnungsfähig
Größen für verschiedene Einsatzorte
Wetterbeständiger Aluminiumträger
Mit dem Zusatzzeichen 1020-13 können zuständige Behörden das Inline-Skaten und Rollschuhfahren auf dafür geeigneten Verkehrsflächen ausdrücklich zulassen. Es schafft eine klare Kennzeichnung für Bereiche, in denen diese Fortbewegungsarten abweichend von den allgemeinen Verkehrsregeln erlaubt werden sollen.
Eine Besonderheit besteht darin, dass das Zeichen gemäß § 31 StVO auch allein angeordnet werden kann. Personen auf Inline-Skates oder Rollschuhen müssen sich im gekennzeichneten Bereich mit äußerster Vorsicht bewegen, besondere Rücksicht auf den übrigen Verkehr nehmen und sich am rechten Rand in Fahrtrichtung halten. Fahrzeugen ist das Überholen zu ermöglichen.
Der Schildträger wird aus Aluminium gefertigt und ist in 231 × 420 mm oder 330 × 600 mm verfügbar. Je nach Sichtbarkeitsanforderung stehen die Reflexionsfolien RA1, RA2 und RA3 zur Auswahl. Unterschiedliche Bauformen, ein konfigurierbarer Lochplan und eine optionale Schutzfolie ermöglichen die Anpassung an den vorgesehenen Standort.