Verkehrszeichen Nr. 1020-12 Radverkehr und Anlieger frei
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Gemeinsame Ausnahme für Radverkehr und Anlieger
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Beschränkung des Durchgangsverkehrs
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Fahrrad-Sinnbild mit Textangabe
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Zwei Abmessungen verfügbar
Gemeinsame Ausnahme für Radverkehr und Anlieger
Beschränkung des Durchgangsverkehrs
Fahrrad-Sinnbild mit Textangabe
Zwei Abmessungen verfügbar
Das Zusatzzeichen 1020-12 „Radverkehr und Anlieger frei“ nimmt sowohl den Radverkehr als auch Anlieger von der Regelung des darüber angeordneten Hauptverkehrszeichens aus. Andere Verkehrsteilnehmende bleiben an die jeweilige Beschränkung gebunden.
Die Kombination unterstützt eine durchlässige Verkehrsführung für Fahrräder, während der allgemeine Kraftfahrzeug- und Durchgangsverkehr begrenzt werden kann. Gleichzeitig bleiben Grundstücke, Wohnungen, Geschäfte und Einrichtungen für Personen mit einem konkreten Anliegen erreichbar. Anlieger sind dabei nicht ausschließlich die dort wohnenden Personen, sondern grundsätzlich auch Besucher, Kunden oder Lieferdienste mit einem Ziel im betreffenden Bereich.
Typische Einsatzorte sind Wohnstraßen, Zufahrten, verkehrsberuhigte Quartiere und Strecken mit einer gezielten Förderung des Radverkehrs. Das Fahrrad-Sinnbild und die ergänzende Wortangabe vermitteln die beiden freigestellten Nutzergruppen unmittelbar.
Der Schildträger aus Aluminium ist in 315 × 420 mm und 450 × 600 mm erhältlich. Zur Anpassung an Sichtweite und Montageort stehen die Reflexionsfolien RA1, RA2 und RA3, unterschiedliche Bauformen sowie konfigurierbare Lochpläne und Schutzfolien bereit.