Verkehrszeichen Nr. 1020-11 Schwerbehinderte mit Parkausweis Nr. ... frei
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Ausnahme mit gültigem Parkausweis
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Ausweisnummer individuell eintragbar
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Rollstuhlfahrer-Sinnbild
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Zwei Schildgrößen erhältlich
Ausnahme mit gültigem Parkausweis
Ausweisnummer individuell eintragbar
Rollstuhlfahrer-Sinnbild
Zwei Schildgrößen erhältlich
Zusatzzeichen 1020-11 kennzeichnet eine Ausnahme für schwerbehinderte Menschen, die den darauf angegebenen Parkausweis verwenden dürfen. Durch die individuelle Nummer lässt sich die Freistellung eindeutig einem bestimmten Berechtigungsnachweis zuordnen.
Das Zeichen wird unter einem Hauptverkehrszeichen angebracht und nimmt den berechtigten Personenkreis von dessen Regelung aus. Welche konkrete Ausnahme gilt, ergibt sich deshalb immer aus der vollständigen Zeichenkombination und der behördlichen Anordnung am jeweiligen Standort.
Ein Schwerbehindertenausweis allein genügt nicht. Erforderlich ist der auf dem Zusatzzeichen bezeichnete gültige Parkausweis. Das Schild weist außerdem nicht selbstständig einen Behindertenparkplatz aus, sondern ergänzt eine vorhandene Verkehrs- oder Parkregelung.
Die Kombination aus Rollstuhlfahrer-Sinnbild, Ausweisnummer und dem Wort „frei“ ermöglicht eine schnelle Zuordnung. Lieferbar ist der Aluminiumträger in 231 × 420 mm und 330 × 600 mm sowie mit den Reflexionsfolien RA1, RA2 oder RA3. Bauform, Lochung und Schutzfolie lassen sich entsprechend der vorgesehenen Montage auswählen.
Hinweis: Bei Bestellung bitte die gewünschte Parkausweis-Nummer im Textfeld angeben.