Verkehrszeichen Nr. 1012-36 Lärmschutz
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Zusatzzeichen für lärmbedingte Regelungen
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Verkehrszeichen 1012-36
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Drei Formate erhältlich
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Für behördlich angeordnete Beschilderungen
Zusatzzeichen für lärmbedingte Regelungen
Verkehrszeichen 1012-36
Drei Formate erhältlich
Für behördlich angeordnete Beschilderungen
Das Verkehrszeichen 1012-36 „Lärmschutz“ erläutert den Zweck einer zugehörigen Verkehrsregelung. Es macht kenntlich, dass die angeordnete Maßnahme dem Schutz der Bevölkerung vor Verkehrslärm dient. Typische Anwendungsfelder sind lärmsensible Straßenabschnitte in Wohngebieten oder im Umfeld schutzbedürftiger Einrichtungen.
Das Zusatzzeichen begründet allein keine Geschwindigkeitsbeschränkung und kennzeichnet auch nicht automatisch eine eigenständige Lärmschutzzone. Die verbindliche Regelung ergibt sich aus dem Hauptverkehrszeichen und der behördlich angeordneten Zeichenkombination. Dadurch können Verkehrsteilnehmende den Hintergrund einer Einschränkung unmittelbar nachvollziehen.
Für Bauhöfe, Kommunen und Straßenmeistereien ist das Schild in den Abmessungen 231 × 420 mm, 330 × 600 mm und 412 × 750 mm lieferbar. Als Schildträger dient Aluminium. Zur Auswahl stehen die Reflexionsfolien RA1, RA2 und RA3 sowie die Bauarten Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Alkant und Alform. Ein geeigneter Lochplan und eine Schutzfolie können entsprechend der vorgesehenen Montage gewählt werden.