Verkehrszeichen Nr. 1010-55 Viehtrieb
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Bezug der Anordnung auf Viehtrieb
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Eindeutiges Rinder-Sinnbild
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Keine eigenständige Warn- oder Freigabewirkung
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Zwei Abmessungen verfügbar
Bezug der Anordnung auf Viehtrieb
Eindeutiges Rinder-Sinnbild
Keine eigenständige Warn- oder Freigabewirkung
Zwei Abmessungen verfügbar
Das Zusatzzeichen 1010-55 legt fest, dass sich die Aussage des darüber montierten Hauptverkehrszeichens auf einen Viehtrieb bezieht. Welche konkrete Regelung gilt, hängt daher vollständig vom Hauptzeichen und der behördlich angeordneten Kombination ab.
Das schwarze Rinder-Sinnbild ermöglicht eine schnelle, sprachunabhängige Erfassung. Die Zusatztafel kann dort eingesetzt werden, wo das Führen oder Treiben von Nutztieren bei einer Verkehrsregelung gesondert berücksichtigt werden muss – beispielsweise auf landwirtschaftlich genutzten Wegen oder im Umfeld regelmäßig verwendeter Viehstrecken.
Allein aufgestellt erlaubt das Schild keinen Viehtrieb und warnt auch nicht selbstständig vor Tieren auf der Fahrbahn. Für eine Gefahrenwarnung ist die entsprechende Variante des Zeichens 101 vorgesehen. Zeichen 1010-55 dient dagegen ausschließlich der Zuordnung einer Hauptzeichenregelung zur dargestellten Nutzergruppe.
Das Aluminiumschild ist in 231 × 420 mm und 330 × 600 mm verfügbar. Folienklasse, Bauweise, Lochplan und Schutzfolie lassen sich auf die geplante Aufstellung und Befestigung abstimmen.