Verkehrszeichen 1010-12 ''Kennzeichnung von Parkflächen, auf denen Anhänger auch länger als 14 Tage parken dürfen''
Für Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug gilt grundsätzlich eine maximale Parkdauer von zwei Wochen. Das Zusatzzeichen 1010-12 weist besonders gekennzeichnete Parkflächen aus, auf denen Anhänger auch über diesen Zeitraum hinaus abgestellt werden dürfen.
Das Schild kann ein Parkplatzzeichen oder eine andere angeordnete Parkplatzbeschilderung ergänzen und ordnet die Sonderregelung den vorgesehenen Stellflächen zu. Außerhalb dieser Flächen bleibt die Zweiwochenfrist bestehen. Weitere örtliche Parkvorgaben, zeitliche Beschränkungen oder Nutzungsbedingungen werden durch das Zeichen nicht aufgehoben.
Anders als Zeichen 1010-13 ist diese Ausführung nicht speziell auf Wohnwagen beschränkt, sondern zeigt ein allgemeines Anhänger-Sinnbild. Der Schildträger aus Aluminium ist in 231 × 420 mm und 330 × 600 mm erhältlich.