Verkehrszeichen 1010-10 ''Erlaubt Kindern auch auf der Fahrbahn und dem Seitenstreifen zu spielen''
Wo Kindern das Spielen über den Gehweg hinaus gestattet werden soll, ergänzt das Zusatzzeichen 1010-10 die angeordnete Beschilderung um eine eindeutige Spielfreigabe. Das Piktogramm mit spielendem Kind und Ball vermittelt schnell erfassbar, dass Kinder in dem gekennzeichneten Bereich auch die Fahrbahn und den Seitenstreifen zum Spielen nutzen dürfen.
Das Schild ist nicht lediglich ein Hinweis auf möglicherweise spielende Kinder. Es bringt ausdrücklich die entsprechende Erlaubnis zum Ausdruck und wird dafür unter dem zugehörigen Hauptverkehrszeichen montiert. Seine Bedeutung ergibt sich somit aus der gesamten Zeichenkombination. Ein verkehrsberuhigter Bereich mit seinen weitergehenden Regelungen wird durch das Zusatzzeichen allein nicht ausgewiesen.
Für die örtliche Beschilderungsplanung stehen die Formate 231 × 420 mm und 330 × 600 mm zur Verfügung. Die Reflexionsfolie kann passend zu Sichtweite, Beleuchtung und Einsatzumgebung in RA1, RA2 oder RA3 gewählt werden. Als Träger dient witterungsbeständiges Aluminium, das sich für den dauerhaften Einsatz im öffentlichen Verkehrsraum eignet.
Außerdem kann zwischen Flachform in 2 oder 3 mm, Alkant und Alform wählen. Ein auf die vorhandene Halterung abgestimmter Lochplan sowie eine optionale Schutzfolie erleichtern die Einbindung in bestehende Beschilderungssysteme.
Produktmerkmale
Verkehrszeichen-Nr.: 1010-10
Aussage: Spielen auf Fahrbahn und Seitenstreifen erlaubt
Zeichenart: Zusatzzeichen
Materialbasis: Aluminium
Abmessungen: 231 × 420 oder 330 × 600 mm
Reflexionsklassen: RA1, RA2 oder RA3
Ausführungen: Flach 2 mm, Flach 3 mm, Alkant oder Alform
Konfiguration: Lochplan und Schutzfolie auswählbar