Vor beweglichen Brücken müssen Fahrzeugführer jederzeit mit geänderten Verkehrsverhältnissen rechnen. Das Verkehrszeichen 101-55 „Bewegliche Brücke“ weist frühzeitig auf Brücken hin, deren Fahrbahn für den Schiffsverkehr angehoben, gedreht oder geklappt werden kann. So bleibt ausreichend Zeit, Geschwindigkeit und Fahrverhalten den örtlichen Bedingungen anzupassen.
Das Warnzeichen wird vor allem an Klapp-, Hub- und Drehbrücken, Hafenanlagen, Kanälen sowie Fluss- und Wasserstraßen eingesetzt. Es unterstützt einen sicheren Verkehrsablauf, indem es auf mögliche Schrankenanlagen, Signalgeber und kurzzeitige Sperrungen aufmerksam macht und damit die Sicherheit an Gewässerquerungen erhöht.
Gefertigt aus hochwertigem Aluminium erfüllt das Verkehrszeichen die Anforderungen der StVO sowie der DIN EN 12899-1. Es ist in verschiedenen Größen sowie als Flachschild, Alform oder Alkant erhältlich. Je nach Einsatzbereich stehen die Reflexionsklassen RA1, RA2 oder RA3 zur Verfügung. Optional kann das Schild mit Anti-Tau-, Anti-Graffiti- oder Anti-Sticker-Schutzfolie ausgestattet werden.
Produktmerkmale:
Verkehrszeichen Nr. 101-55 nach StVO
Warnt vor beweglichen Brücken
Geeignet für Klapp-, Hub- und Drehbrücken
Für Hafenanlagen, Kanäle und Gewässerquerungen
Erhöht die Verkehrssicherheit an Brückenanlagen
Entspricht DIN EN 12899-1
Hochwertige Aluminium-Ausführung
Erhältlich als Flachschild, Alform oder Alkant
Reflexionsklassen RA1, RA2 oder RA3
Optional mit Anti-Tau-, Anti-Graffiti- oder Anti-Sticker-Schutzfolie