Das Verkehrszeichen 101-21 „Fußgängerüberweg – Aufstellung links“ warnt Verkehrsteilnehmer vor einem Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) und fordert zu besonderer Aufmerksamkeit sowie einer angepassten Fahrweise auf. Die linksseitige Ausführung wird entsprechend der örtlichen Verkehrssituation am linken Fahrbahnrand aufgestellt und verbessert die Wahrnehmbarkeit des Gefahrenbereichs.
Das Gefahrzeichen kommt insbesondere innerorts vor Fußgängerüberwegen, an Schulwegen, Kindergärten, öffentlichen Einrichtungen sowie stark frequentierten Querungsstellen zum Einsatz. Es entspricht den Vorgaben der StVO sowie der DIN EN 12899-1 und ist in verschiedenen Bauarten, Größen und Reflexionsklassen erhältlich. Die robuste Aluminiumausführung gewährleistet eine lange Lebensdauer und optimale Sichtbarkeit bei allen Witterungsbedingungen.