Das Verkehrszeichen 101-20 „Flugbetrieb – Aufstellung links“ warnt Verkehrsteilnehmer vor tief fliegenden Luftfahrzeugen im Bereich von Flugplätzen und Landebahnen. Die linksseitige Ausführung wird entsprechend der örtlichen Verkehrssituation am linken Fahrbahnrand aufgestellt und erhöht die Aufmerksamkeit in Bereichen mit regelmäßigem Flugverkehr.
Das Gefahrzeichen wird insbesondere in der Nähe von Flugplätzen, Verkehrslandeplätzen, Segelfluggeländen sowie Straßen im An- und Abflugbereich eingesetzt. Es entspricht den Vorgaben der StVO sowie der DIN EN 12899-1 und ist in verschiedenen Bauarten, Größen und Reflexionsklassen erhältlich. Die robuste Aluminiumausführung sorgt für eine hohe Witterungsbeständigkeit und dauerhaft gute Sichtbarkeit.