Verkehrszeichen Nr. 101-15 „Steinschlag – Aufstellung rechts“
Das Verkehrszeichen 101-15 „Steinschlag – Aufstellung rechts“ warnt Verkehrsteilnehmer vor der Gefahr von herabfallenden oder auf der Fahrbahn liegenden Steinen. Die rechtsseitige Ausführung wird entsprechend der örtlichen Verkehrssituation am rechten Fahrbahnrand aufgestellt und erhöht die Aufmerksamkeit in gefährdeten Bereichen.
Das Gefahrzeichen kommt insbesondere an Felswänden, Berghängen, Einschnitten und Straßenabschnitten mit Steinschlaggefahr zum Einsatz. Es entspricht den Vorgaben der StVO sowie der DIN EN 12899-1 und ist in verschiedenen Bauarten, Größen und Reflexionsklassen erhältlich. Die robuste Aluminiumausführung gewährleistet eine lange Lebensdauer und zuverlässige Erkennbarkeit im Außeneinsatz.