Verkehrszeichen Nr. 101-11 Fußgängerüberweg - Aufstellung rechts
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Warnt vor Fußgängerüberwegen
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Rechte Fahrbahnaufstellung
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Nach StVO und DIN EN 12899-1 gefertigt
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Mit RA1-, RA2- oder RA3-Folie erhältlich
Warnt vor Fußgängerüberwegen
Rechte Fahrbahnaufstellung
Nach StVO und DIN EN 12899-1 gefertigt
Mit RA1-, RA2- oder RA3-Folie erhältlich
Das Verkehrszeichen Nr. 101-11 „Fußgängerüberweg – Aufstellung rechts“ warnt Verkehrsteilnehmer vor einem Fußgängerüberweg (Zebrastreifen). Es wird an der rechten Fahrbahnseite aufgestellt und weist darauf hin, dass jederzeit mit querenden Fußgängern zu rechnen ist. Fahrzeugführer müssen ihre Geschwindigkeit anpassen und den Bereich mit besonderer Aufmerksamkeit befahren.
Das Gefahrzeichen erhöht die Sicherheit an Fußgängerüberwegen und kommt insbesondere in der Nähe von Schulen, Kindergärten, Wohngebieten, Haltestellen sowie stark frequentierten Querungsstellen zum Einsatz. Es entspricht den Vorgaben der StVO und DIN EN 12899-1 und ist in verschiedenen Größen, Bauarten und Reflexionsklassen erhältlich. Die hochwertige Aluminiumausführung gewährleistet eine lange Lebensdauer und hohe Witterungsbeständigkeit.