Verkehrszeichen Nr. 1008-33 Hafengebiet Schienenfahrzeuge haben Vorrang (zu Zeichen 201 StVO)
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Gebietshinweis für Hafenverkehr
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Schienenverkehr hat Vorrang
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Ergänzung für Zeichen 201
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Größe 450 × 600 mm
Gebietshinweis für Hafenverkehr
Schienenverkehr hat Vorrang
Ergänzung für Zeichen 201
Größe 450 × 600 mm
In Hafengebieten verlaufen Schienen häufig über Straßen und betriebliche Verkehrsflächen. Das Zusatzzeichen 1008-33 macht an der Gebietseinfahrt deutlich, dass Schienenfahrzeuge an den dortigen Bahnübergängen bevorrechtigt sind. Der Straßenverkehr muss sich diesen Übergängen mit mäßiger Geschwindigkeit nähern und auf Schienenbewegungen achten.
Die Tafel ist als Ergänzung zum Andreaskreuz Zeichen 201 vorgesehen. Durch die behördlich angeordnete Kombination wird die besondere Vorrangregelung für das gekennzeichnete Hafengebiet bekannt gegeben. Das Zusatzzeichen allein begründet diesen gebietsweiten Vorrang nicht.
Die kontrastreiche Beschriftung ermöglicht eine schnelle Erfassung bereits bei der Einfahrt. Das Schild wird aus Aluminium im Format 450 × 600 mm hergestellt. Für unterschiedliche Sicht- und Montageanforderungen stehen mehrere Reflexionsklassen, Bauformen und optionale Schutzfolien bereit.