Verkehrszeichen Nr. 1008-32 Industriegebiet Schienenfahrzeuge haben Vorrang (zu Zeichen 201 StVO)
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Vorranghinweis für Industriegebiete
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Ergänzung zum Andreaskreuz
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Gilt an internen Bahnübergängen
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Format 450 × 600 mm
Vorranghinweis für Industriegebiete
Ergänzung zum Andreaskreuz
Gilt an internen Bahnübergängen
Format 450 × 600 mm
In Industriegebieten können Gleise mehrere Straßen, Zufahrten und Betriebswege kreuzen. Das Zusatzzeichen 1008-32 informiert bereits an der Einfahrt darüber, dass Schienenfahrzeuge an den Bahnübergängen innerhalb des gekennzeichneten Gebiets Vorrang haben. Verkehrsteilnehmer müssen sich diesen Übergängen mit mäßiger Geschwindigkeit nähern.
Die Ausführung ist für die Anbringung in Verbindung mit Zeichen 201 „Andreaskreuz“ vorgesehen. Erst die angeordnete Zeichenkombination an der Gebietseinfahrt stellt den rechtlichen Bezug zum gesamten Industriegebiet her; das Textschild allein ersetzt das Andreaskreuz nicht.
Mit seiner großflächigen, dreizeiligen Beschriftung unterstützt das Zeichen eine frühzeitige Wahrnehmung der besonderen Vorrangregelung. Es wird im Format 450 × 600 mm aus Aluminium gefertigt und kann hinsichtlich Reflexionsfolie, Schildbauweise, Lochplan und Oberflächenschutz bedarfsgerecht ausgeführt werden.