Verkehrszeichen Nr. 1007-60 Seitenstreifen nicht befahrbar
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Warnt vor unbefahrbarem Seitenstreifen
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Eindeutige verbale Gefahrenangabe
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Für Autobahnen und mehrspurige Straßen
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Drei Schildgrößen erhältlich
Warnt vor unbefahrbarem Seitenstreifen
Eindeutige verbale Gefahrenangabe
Für Autobahnen und mehrspurige Straßen
Drei Schildgrößen erhältlich
Zusatzzeichen 1007-60 macht Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam, dass der vorhandene Seitenstreifen nicht befahren werden kann. Die gut erfassbare Textaussage unterstützt eine frühzeitige Orientierung, etwa bei baulichen Einschränkungen, Gefahrenstellen oder einer geänderten Nutzung des Seitenstreifens.
Im amtlichen Verkehrszeichenkatalog ist das Schild als Hinweis auf eine Gefahr durch verbale Angabe aufgeführt. Es kennzeichnet keine allgemeine Freigabe oder Aufhebung des Seitenstreifens, sondern vermittelt die konkrete Information über dessen fehlende Befahrbarkeit. Abhängig von der behördlichen Anordnung kann das Zusatzzeichen mit einem geeigneten Hauptverkehrszeichen oder als Bestandteil einer abgestimmten Verkehrszeichenkombination verwendet werden.
Für den dauerhaften Einsatz im Straßenraum wird das Schild aus Aluminium gefertigt. Die Größen 315 × 420, 450 × 600 und 562 × 750 mm ermöglichen eine an Aufstellort und erforderliche Erkennbarkeit angepasste Ausführung. Mit den Reflexionsfolien RA1, RA2 oder RA3 sowie verschiedenen Bauformen lässt sich die Ausstattung entsprechend der Ausschreibung konfigurieren.