Verkehrszeichen Nr. 1007-60 Seitenstreifen nicht befahrbar

Auf Lager
Nur %1 übrig
SKU
1007-60

Registrieren Sie sich um Ihre individuellen Preise zu sehen

  • Warnt vor unbefahrbarem Seitenstreifen

  • Eindeutige verbale Gefahrenangabe

  • Für Autobahnen und mehrspurige Straßen

  • Drei Schildgrößen erhältlich

Verkehrszeichen 1007-60 ''Seitenstreifen nicht befahrbar''

Zusatzzeichen 1007-60 macht Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam, dass der vorhandene Seitenstreifen nicht befahren werden kann. Die gut erfassbare Textaussage unterstützt eine frühzeitige Orientierung, etwa bei baulichen Einschränkungen, Gefahrenstellen oder einer geänderten Nutzung des Seitenstreifens.

Im amtlichen Verkehrszeichenkatalog ist das Schild als Hinweis auf eine Gefahr durch verbale Angabe aufgeführt. Es kennzeichnet keine allgemeine Freigabe oder Aufhebung des Seitenstreifens, sondern vermittelt die konkrete Information über dessen fehlende Befahrbarkeit. Abhängig von der behördlichen Anordnung kann das Zusatzzeichen mit einem geeigneten Hauptverkehrszeichen oder als Bestandteil einer abgestimmten Verkehrszeichenkombination verwendet werden.

Für den dauerhaften Einsatz im Straßenraum wird das Schild aus Aluminium gefertigt. Die Größen 315 × 420, 450 × 600 und 562 × 750 mm ermöglichen eine an Aufstellort und erforderliche Erkennbarkeit angepasste Ausführung. Mit den Reflexionsfolien RA1, RA2 oder RA3 sowie verschiedenen Bauformen lässt sich die Ausstattung entsprechend der Ausschreibung konfigurieren.

 

Produktmerkmale

  • Verbaler Hinweis auf eine Gefahrenstelle
  • Schildträger aus Aluminium
  • Drei praxisgerechte Abmessungen
  • Reflexionsfolie RA1, RA2 oder RA3
  • Flachform in 2 oder 3 mm
  • Ausführungen Alkant und Alform
  • Lochplan individuell auswählbar
  • Schutzfolie optional erhältlich