Verkehrszeichen Nr. 1007-57 Kuppe

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1007-57

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  • Zusatzhinweis „Kuppe“

  • Drei Größen erhältlich

  • Vier Bauformen wählbar

  • Schildkörper aus Aluminium

  • Reflexion in RA1–RA3

Verkehrszeichen 1007-57 ''Kuppe''

Das Zusatzzeichen 1007-57 „Kuppe“ benennt eine unübersichtliche Erhebung im Straßenverlauf und hilft dabei, die vorausliegende Gefahrensituation genauer einzuordnen.

An einer Fahrbahnkuppe kann der weitere Straßenabschnitt nur eingeschränkt einsehbar sein. Entgegenkommende Fahrzeuge, querende Personen oder Hindernisse werden dadurch möglicherweise erst spät erkannt. Die ausgeschriebene Textinformation vermittelt den konkreten Anlass der Beschilderung unmittelbar und ohne erklärungsbedürftiges Piktogramm.

Als Zusatzzeichen steht VZ 1007-57 unter einem passenden Hauptverkehrszeichen. Es erläutert dessen Aussage, ordnet aber für sich allein kein eigenständiges Gebot oder Verbot an. Über die erforderliche Zeichenkombination und den genauen Standort entscheidet die zuständige Straßenverkehrsbehörde.

Für Landstraßen, kommunale Verbindungswege und andere Strecken mit eingeschränkter Sicht stehen die Formate 231 × 420 mm, 330 × 600 mm und 412 × 750 mm bereit. Das Aluminiumschild ist als Flachform in 2 oder 3 mm, Alkant oder Alform konfigurierbar. Ergänzend lassen sich Reflexionsklasse, Lochplan und Schutzfolie auf die vorgesehene Verwendung abstimmen.

 

Produktmerkmale

  • Zusatzzeichen Nr. 1007-57
  • Gut erfassbare Aufschrift „Kuppe“
  • Formate: 231 × 420, 330 × 600 oder 412 × 750 mm
  • Gefertigt aus Aluminium
  • Flachausführung mit 2 oder 3 mm
  • Wahlweise Alkant oder Alform
  • Folienoptionen RA1, RA2 und RA3
  • Befestigungsbohrung und Schutzfolie auswählbar