Verkehrszeichen Nr. 1007-57 Kuppe
-
Zusatzhinweis „Kuppe“
-
Drei Größen erhältlich
-
Vier Bauformen wählbar
-
Schildkörper aus Aluminium
-
Reflexion in RA1–RA3
Zusatzhinweis „Kuppe“
Drei Größen erhältlich
Vier Bauformen wählbar
Schildkörper aus Aluminium
Reflexion in RA1–RA3
Das Zusatzzeichen 1007-57 „Kuppe“ benennt eine unübersichtliche Erhebung im Straßenverlauf und hilft dabei, die vorausliegende Gefahrensituation genauer einzuordnen.
An einer Fahrbahnkuppe kann der weitere Straßenabschnitt nur eingeschränkt einsehbar sein. Entgegenkommende Fahrzeuge, querende Personen oder Hindernisse werden dadurch möglicherweise erst spät erkannt. Die ausgeschriebene Textinformation vermittelt den konkreten Anlass der Beschilderung unmittelbar und ohne erklärungsbedürftiges Piktogramm.
Als Zusatzzeichen steht VZ 1007-57 unter einem passenden Hauptverkehrszeichen. Es erläutert dessen Aussage, ordnet aber für sich allein kein eigenständiges Gebot oder Verbot an. Über die erforderliche Zeichenkombination und den genauen Standort entscheidet die zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Für Landstraßen, kommunale Verbindungswege und andere Strecken mit eingeschränkter Sicht stehen die Formate 231 × 420 mm, 330 × 600 mm und 412 × 750 mm bereit. Das Aluminiumschild ist als Flachform in 2 oder 3 mm, Alkant oder Alform konfigurierbar. Ergänzend lassen sich Reflexionsklasse, Lochplan und Schutzfolie auf die vorgesehene Verwendung abstimmen.