Verkehrszeichen Nr. 1007-56 Skiwanderweg kreuzt

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1007-56

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  • Hinweis auf kreuzenden Skiwanderweg

  • Zusatzzeichen Nr. 1007-56

  • Zwei kompakte Formate

  • Aluminium in mehreren Bauweisen

  • RA1, RA2 oder RA3 wählbar

Verkehrszeichen 1007-56 ''Skiwanderweg kreuzt''

Das Zusatzzeichen 1007-56 weist an winterlichen Streckenabschnitten gut verständlich darauf hin, dass ein Skiwanderweg die Straße kreuzt.

Mit der eindeutigen Aufschrift „Skiwanderweg kreuzt“ informiert die Tafel über eine Querungsstelle, an der mit Skilangläufern oder Skiwandernden gerechnet werden muss. Sie ist damit speziell auf Loipen und Skiwanderwege ausgerichtet und unterscheidet sich vom Zusatzzeichen 1007-55, das vor einer kreuzenden Skiabfahrt warnt.

Einsatzmöglichkeiten finden sich vor allem in Wintersportorten, Erholungsgebieten und schneereichen Höhenlagen. Dort unterstützt das Zeichen eine früh erkennbare Verkehrsführung an Stellen, an denen winterlicher Freizeitsport und Straßenverkehr aufeinandertreffen.

VZ 1007-56 ergänzt ein übergeordnetes Hauptverkehrszeichen und wird nicht als eigenständige Anordnung verwendet. Die passende Zeichenkombination sowie Aufstellposition und Ausführung richten sich nach der verkehrsbehördlichen Anordnung.

Das Schild wird aus Aluminium gefertigt und ist in 231 × 420 mm oder 330 × 600 mm verfügbar. Für die Konstruktion stehen Flach 2 mm, Flach 3 mm, Alkant oder Alform bereit. Bei Folientyp, Lochplan und Schutzfolie kann die Ausstattung an den jeweiligen Standort angepasst werden.

 

Produktmerkmale

  • Kennziffer 1007-56
  • Texttafel für kreuzende Skiwanderwege
  • Ausführung als amtliches Zusatzzeichen
  • Abmessungen: 231 × 420 oder 330 × 600 mm
  • Aluminium als Trägermaterial
  • Bauformen: Flach, Alkant und Alform
  • Retroreflexion nach RA1, RA2 oder RA3
  • Lochplan und Oberflächenschutz konfigurierbar