Verkehrszeichen Nr. 1007-32 Rollsplitt

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1007-32

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  • Konkretisiert die Gefahr Rollsplitt

  • Zusatzzeichen 1007-32

  • Drei Querformate verfügbar

  • Bauformen von Flach bis Alform

  • Folienauswahl RA1–RA3

Verkehrszeichen 1007-32 ''Rollsplitt''

Das Zusatzzeichen 1007-32 „Rollsplitt“ benennt lose Steine auf der Fahrbahn als konkreten Gefahrenanlass und ermöglicht eine schnelle Einschätzung des vorausliegenden Straßenabschnitts.

Rollsplitt kann die Haftung zwischen Reifen und Fahrbahn reduzieren und den Bremsweg beeinflussen. Zudem können aufgewirbelte Steine andere Fahrzeuge treffen. Besonders beim Bremsen, Beschleunigen oder in Kurven ist daher eine angepasste Fahrweise erforderlich. Das Schild selbst schreibt jedoch keine bestimmte Geschwindigkeit vor.

Typische Einsatzfelder sind frisch gesplittete Straßen, Bereiche nach Unterhaltungsarbeiten sowie Strecken, auf denen sich loses Gestein angesammelt hat. Für Bauhöfe und Straßenmeistereien bietet die klar formulierte Texttafel eine verständliche Ergänzung zur angeordneten Gefahrenbeschilderung.

VZ 1007-32 wird unter einem geeigneten Hauptverkehrszeichen montiert und erläutert dessen Geltungsgrund. Für die Bestellung stehen 231 × 420 mm, 330 × 600 mm und 412 × 750 mm bereit. Die Ausführung ist in Aluminium als Flach 2 mm, Flach 3 mm, Alkant oder Alform möglich. Reflexionsfolie, Lochplan und Schutzfolie können passend zum Standort ausgewählt werden.

 

Produktmerkmale

  • Verkehrszeichen-Kennung 1007-32
  • Deutlich lesbarer Schriftzug „Rollsplitt“
  • Ergänzung zur Gefahrenkennzeichnung
  • Abmessungen: 231 × 420, 330 × 600 oder 412 × 750 mm
  • Gefertigt aus Aluminium
  • Flachschild, Alkant oder Alform
  • Retroreflexion in RA1, RA2 oder RA3
  • Bohrplan und Schutzbeschichtung konfigurierbar