Verkehrszeichen 1000-12 – Fußgänger: Gehweg gegenüber benutzen, linksweisend (StVO Zusatzzeichen)
Das Verkehrszeichen 1000-12 – Gehweg gegenüber benutzen, linksweisend informiert Fußgänger eindeutig darüber, dass der gegenüberliegende Gehwegbenutzt werden muss. Dieses Zusatzzeichen kommt überall dort zum Einsatz, wo der aktuelle Gehweg gesperrt ist oder nicht genutzt werden kann – beispielsweise an Baustellenbereichen, Engstellen, Straßensperrungen oder temporären Umleitungen.
Durch den linksweisenden Richtungspfeil wird klar angezeigt, auf welcher Seite der gegenüberliegende Gehweg liegt. Das erhöht die Sicherheit für Fußgänger und sorgt für eine klare Wegführung im öffentlichen Raum.
Das Schild ist aus robustem Aluminium gefertigt und in zwei standardisierten Größen erhältlich: 231 × 420 mm und 330 × 600 mm. Für unterschiedliche Montagesysteme stehen die Schildertypen 2 mm, 3 mm, Alkant und Alform zur Verfügung. Zusätzliche technische Informationen zu den Größen, Schildertypen und Reflexfolienklassen finden Sie hier.
Um auch bei schlechten Sichtverhältnissen optimal erkennbar zu sein, wird das Zusatzzeichen wahlweise mit RA1-, RA2- oder RA3-Reflexfolie produziert. Optional sind Schutzfolien wie Antitau, Antigraffiti, Antisticker oder die Standardausführung ohne zusätzliche Beschichtung verfügbar.
Dieses Zusatzzeichen ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Verkehrs- und Fußgängersicherung und wird vor allem von Kommunen, Bauunternehmen und Verkehrsbehörden eingesetzt.
Produktmerkmale
Verkehrszeichen-Nr.: 1000-12
Bedeutung: Fußgänger – Gehweg gegenüber benutzen (linksweisend)
Material: Hochwertiges Aluminium
Größen: 231 × 420 mm oder 330 × 600 mm
Schildertypen: 2 mm, 3 mm, Alkant, Alform
Folienklassen: RA1, RA2, RA3
Optional: Antitau, Antigraffiti, Antisticker oder ohne Schutzfolie